Beratung
SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG GEMÄß ARBEITSSICHERHEITSGESETZ (ASiG)
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG an:
Regelmäßige Betriebsbegehungen des Sicherheits- ingenieurs zur Optimierung des technischen Standards:
- Analysen der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes im Hinblick auf technische Schwachstellen,
- Gespräche mit den Arbeitgebern und den Mitarbeitern zur Ermittlung von Problemzonen im Arbeitsschutz,
- Motivation der Mitarbeiter und des Arbeitgebers bei der Realisierung der gesetzlichen Vorschriften,
- Durchführung arbeitsplatzorientierter Messungen (z.B. Licht, Lärm, usw.) am Arbeitsplatz,
- Bewertung der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter bei eintöniger, körperlich schwerer Arbeit oder bei maschinenbestimmten Arbeitsrhythmen.
Ausarbeitung eines Betreuungskonzepts nach den betrieblichen Gegebenheiten.
Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes:
- Beratung bei der Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften und Regeln unter Berücksichtigung von Risikoabschätzungen am Arbeitsplatz,
- Beratung bei der Planung, der Anschaffung und Unterhaltung von beweglichen und ortsfesten Betriebsmitteln,
- Beratung im Umgang mit Gefahrstoffen mit hohen Gefährdungspotentialen,
- Beratung bei der Auswahl von Arbeits- und Fertigungsverfahren bzw. komplexen Betriebsanlagen,
- Beratung und Hilfestellung bei der Erstellung von Gefahrstoffkatastern,
- Beratung bei der Durchführung von Unterweisungen unter Berücksichtigung der neuesten Standards der Technik und wissenschaftlicher Erkenntnisse,
- Beratung bei der Auswahl und Beschaffung der persönlichen Körperschutzmittel, technischer Sicherheits- und Schutzeinrichtungen,
- Beratung und Unterstützung bei der Information, Instruktion und Motivation der Mitarbeiter zu sicherem und gesundheitsbewusstem Arbeiten,
- Beratung über Maßnahmen des Umweltschutzes sowie der umweltgerechten Entsorgung,
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung ergonomischer Erkenntnisse,
- Maßnahmenvorschläge unter Kostenbewertungen.
Theoretische Umsetzung sicherheitstechnisch relevanter Kerndaten:
- Ausarbeitung und Erstellung von Unfallanalysen und Unfallstatistiken,
- Erstellung von Lärmkatastern in Zusammenarbeit mit der messtechnischen Abteilung,
- Erstellung von Alarm- und Rettungsplänen,
- Aufbau eines Sicherheits-Managementsystems.
Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter auf sicherheitstechnischem Gebiet,
speziell der mit dem Arbeitsschutz betreuten Personen (Sicherheitsbeauftragte).
Zusammenarbeit mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern
(Berufsgenossenschaften, GUV) und den zuständigen Behörden:
- Teilnahme an berufsgenossenschaftlichen Arbeitskreisen,
- Beschaffung von Unfallverhütungsvorschriften,
- Aktualisierung des bereits bestehenden Gesetzesmaterials,
- Abstimmung mit der Bundesanstalt für Arbeitssicherheit.
Ständiger Informationsaustausch zwischen Geschäftsleitung, Betriebsrat,
Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik durch den Arbeitsschutzausschuss.
Einsatzzeiten des sicherheitstechnischen Dienstes:
- Als Einsatzzeit gelten alle, mit der Betriebsbegehung und -beratung unmittelbar verbundenen Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft,
- Ausarbeitung und Kostenbewertung von betrieblichen Maßnahmen,
- Nicht als Einsatzzeit werden gezählt: Fahrzeiten, Zeitaufwand für Weiterbildungsveranstaltungen.
Dokumentation des sicherheitstechnischen Dienstes:
- Übernahme des gesamten sicherheitstechnischen Schriftverkehrs,
- Nach Bedarf das Führen eines schriftlichen Protokolls,
- Erfassung komplexer Arbeitsthemen in Projekte,
- Datenbank über Erfahrungswerte und Analyse erfolgreicher Projekte.
Qualitätssicherung der sicherheitstechnischen Betreuung durch Zusammenarbeit mit der staatlichen Gewerbeaufsicht und
den berufsgenossenschaftlichenÜber- wachungsorganen und durch die Mitgliedschaft im "Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)".
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