Shop- AGB AGB
AGB PDF Drucken E-Mail

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung, Entgegennahme der Auftragsbestätigung, spätestens aber durch unserer Lieferung oder Leistung als angenommen. Einkaufsbedingungen des Käufers bzw. Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen – insbesondere soweit sie von diesen Bedingungen abweichen – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Jeder erteilte Auftrag wird erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns verbindlich. Rechnungserteilung bei Sofortlieferung ersetzt die Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Für die Auslegung von Lieferklauseln gelten die von der Internationalen Handelskammer festgelegten ,,incoterms“ in ihrer jeweils neusten Fassung. Ohne schriftliche Bestätigung haften wir nicht für Erklärungen unserer Beauftragten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto, also ohne die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer und ohne Fracht- und Verpackungskosten. Leere Verpackungen können nicht zurückgenommen werden. Bei einer Änderung der Gestehungskosten sind wir berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen und die am Tage der Lieferung geltenden Preise in Rechnung zu stellen, ohne dass der Käufer deswegen ein Rücktrittsrecht besitzt.

3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat – soweit nichts anderes vereinbart ist – wie nachstehend zu erfolgen:

Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und rein netto ohne Abzug zahlbar; bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Ein Skontoabzug kann versagt werden, wenn der Käufer sich wegen anderer Zahlungen in Verzug befindet. Wechsel und Schecks können wir als Zahlungsmittel ablehnen; sie gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Sämtliche aus der Hereinnahme und Durchsetzung von Wechseln entstehenden Kosten einschließlich Wechselspesen und Diskont gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für ungedeckte Kredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank, es sei denn, der Käufer weist nach, dass uns ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

3.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger eigener Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und bei Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten oder sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, sofort sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Für noch nicht ausgeführte Lieferungen können wir in diesem Fall Nachnahme oder Vorkasse verlangen oder unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche gegen uns vom Vertrag zurücktreten.

4. Lieferfristen, Liefertermine, Lieferumfang

Die angegebene Lieferzeit gilt stets nur als annähernd vereinbart. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb bzw. den des Zulieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Im Falle höherer Gewalt oder leichtfahrlässig verschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeiten sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Maschinenausfall und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Zu- oder Unterlieferern eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Erwächst dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge unseres eigenen Verschuldens entstanden ist, ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung ½ v.H., im ganzen aber höchstens 5 v.H. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig. Wir behalten uns das Recht vor, aus fabrikationstechnischen Gründen 10 v.H. mehr oder weniger als in Auftrag gegeben zu liefern. Lieferungen ins Ausland bedürfen wegen der Patentlage unserer Zustimmung bzw. der Zustimmung unserer Zulieferer. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch de Käufer voraus.

5. Versand, Gefahrübergang, Abnahme

Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen, Verschlechterung der Ware auf den Käufer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt auch für Teillieferungen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. In diesem Fall sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Käufer die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch ½ v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat in Rechnung zu stellen. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7 entgegenzunehmen. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Abnahme der Ware und der Zahlung des Kaufpreises, nicht nach, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen bei laufender Rechnung (Kontokorrent), die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber dem Käufer und dessen Konzernunternehmen jetzt oder zukünftig zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die so entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs.1. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung (§§ 947, 948 BGB), so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs.1. Der Käufer ist zur Veräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und zu seinen normalen Geschäftsbedingungen berechtigt und nur, wenn er sich gegenüber uns nicht in Verzug befindet. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Es gilt als vereinbart, dass die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung gemäß Abs. 5 bis 8 auf uns übergehen. Andere Vergütungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession sind dem Käufer nicht gestattet. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses dadurch ersetzt wird, dass der Käufer den Geldbetrag als Verwahrer besitzt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von uns stammenden Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur die Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Abs. 2 und 3 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderung aus diesem Vertrag Abs.5, 6 und 7 entsprechend. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung und – verarbeitung gemäß Abs. 4 und 8 bis zu einem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufs recht nur in den Ziffer 3 Abs. 4 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Falle befugt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung uns zu unterrichten – sofern wir dies nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 v.H. übersteigt. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns zu verwahren. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die auf uns übergegangenen Forderungen hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen von dem Zugriff Dritter zu unterrichten. Uns zur Abwehr entstehende Kosten trägt der Käufer. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Abzahlungsgesetz findet Anwendung.

7. Gewährleistung

Für Mängel an der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt.

7.1 Rügen wegen erkennbarer Mängel oder Minder- oder Falschlieferung werden von uns nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes mit genauer Begründung schriftlich erhoben werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung – spätestens aber innerhalb von 3 Tagen – schriftlich zu rügen; nach Ablauf von 4 Wochen seit Eingang des Liefergegenstandes beim Käufer ist die Rüge verborgener Mängel ausgeschlossen. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be– oder Verarbeitung bzw. Benutzung des Liefergegenstandes sofort einzustellen.

7.2 Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Hierfür hat uns der Käufer eine angemessene Frist zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie nicht innerhalb dieser Frist ausgeführt, so hat der Käufer nur einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandelung ).

7.3 Beanstandete Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, nach unserer Wahl zur Besichtigung bereitzuhalten oder an uns in der dazugehörigen Originalverpackung Fracht – bzw. portofrei einzusenden.

7.4 Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

7.5 Im Falle berechtigter Beanstandungen tragen wir nur die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.

7.6 Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen. Der Käufer nimmt die Abtretung dieser Ansprüche hiermit an.

7.7 Wir leisten keine Gewähr für Mängel, die auf Umstände wie ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Bedienungs- oder Wartungsfehler, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ungeeignete, übermäßige Beanspruchung sowie natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, es sei denn, diese Umstände beruhen auf einem Verschulden unsererseits, was der Käufer zu beweisen hat.

7.8 Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite demontiert oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer solchen Veränderung steht. Ferner erlischt unsere Gewährleistungspflicht, wenn uns von seiten des Käufers grundlos der Zutritt zu den Betriebsräumen zum Zwecke der Besichtigung oder Beseitigung eines Mangels verwehrt wird.

7.9 Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden abzusichern, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

7.10 Sämtliche Ansprüche gegen uns – gleich, aus welchem Rechtsgrund – verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrübergang auf den Käufer, bei Einsatz im Mehrschichtenbetrieb nach 3 Monaten. Für Ersatzstücke und die Nachbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, bei Einsatz des Teiles im Mehrschichtbetrieb 6 Wochen.

8. Haftung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch sämtliche Schadenersatzansprüche sowie Rücktritts- und Kündigungsrechte, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz.

9.2 Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird – wenn der Käufer Vollkaufmann ist – durch unseren Sitz bestimmt, nach unserer Wahl auch durch den Sitz des Käufers. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

9.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern und für eigene Auswertung zu verarbeiten.

11. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; es gilt vielmehr anstelle einer etwa unwirksamen Klausel das als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommen.

 
zurück

Warenkorb zeigen
Ihr Warenkorb ist derzeit leer.

PSA / EN-NORMEN

TOP-Angebote

I-HSP 6780 Comfort Line
I-HSP 6780 Comfort Line

I-BMG Bermuda
I-BMG Bermuda

I-HEW Latex
I-HEW Latex

I-HNY 508 GRIPMASTER
I-HNY 508 GRIPMASTER

I-HNY 508 GRIPMASTER
I-HNY 508 GRIPMASTER

I-HNY 8800 Flexible Fit
I-HNY 8800 Flexible Fit